Wir übernehmen die Entsorgung von Abbruchholz in Kärnten

Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Entsorgung und Abbruch steht Ihnen auch für die fachgerechte Entsorgung von Abbruchholz mit Rat und Tat zur Seite! Doch auch beim Entsorgen von Altholz gilt es einiges zu beachten – denn Altholz ist nicht gleich Altholz! Wir beantworten alle Ihre Fragen gerne und stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Was darf als Altholz entsorgt werden?

Die Entsorgung wird von uns entsprechend der Altholz-Recycelverordnung durchgeführt. Dementsprechend dürfen unbehandeltes Holz, Paletten, Schaltafeln, Konstruktionshölzer, Gartenhäuser, Dielen und Böden aus Holz, Holzzäune, Holzmöbel, Spanplatten, Bauholz sowie Bettgestelle und Lattenroste aus Holz als Altholz entsorgt werden. Die Entsorgung von Bahnschwellen, mit Eternit oder Bitumen verunreinigtem Holz, Zementfaserplatten, Laminatböden sowie salz- oder teerölimprägnierte Althölzer über das Altholz ist hingegen nicht zulässig. 

Unser kompetentes Team berät Sie gerne zur Entsorgung von Abbruchholz in Kärnten.

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